Personalmobilität für Dozenten und Mitarbeiter

erasmus zu unterrichtszwecken

Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA und STA2)

Als Maßnahme zur Internationalisierung der europäischen Hochschulen bietet das Erasmus+-Programm Mobilität zu Lehrzwecken an. Lehrende deutscher Hochschulen dürfen damit als Gastdozenten an europäischen Partnerhochschulen lehren, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Weitere Informationen hier.

Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Lehrpersonal der accadis Hochschule hat also die Möglichkeit, Lehraufträge an einer der Erasmus+-Partnerhochschulen der accadis wahrzunehmen. Umgekehrt hat die accadis Hochschule die Option Unternehmensvertreter zu einer Lehrtätigkeit an den Campus in Bad Homburg einzuladen und solche Gastdozenturen aus Erasmus+-Mitteln fördern.

Solche Lehraufenthalte müssen in beiden Fällen mindestens zwei Tage und dürfen höchstens zwei Monate andauern. Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche

Informationen zur finanziellen Förderung durch Erasmus finden Sie weiter unten. Weitere Einzelheiten und Unterlagen finden Dozenten der Hochschule im accadis Portal.


Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Als Maßnahme zur Internationalisierung der europäischen Hochschulen bietet das Erasmus+-Programm Mobilität zu Weiterbildungszwecken an. Damit fördert Erasmus+ Besuche von accadis Hochschule-Mitarbeitern an Hochschulen europaweit.

Administratives Personal kann sich für die Förderung eines Auslandsaufenthaltes bewerben. Gefördert werden Staff training weeks, Sprachkurse und individuelles Job shadowing.

Eine Staff training week ist ein Seminar, das die Gastuniversität für Mitarbeiter europäischer Universitäten organisiert. Das Programm einer solchen Veranstaltung beinhaltet in der Regel diverse Workshops zu verschiedenen Themen aus dem Hochschularbeitsbereich, Kurzreferate und Präsentationen der Teilnehmer sowie Besuche in verschiedenen Abteilungen der Gastuniversität. Die Gasteinrichtung ist eine Erasmus+-Universität, muss aber nicht notwendigerweise Partner der accadis Hochschule sein.

Sprachkurse können in einer Fremdsprache, die für den Arbeitsalltag relevant ist, absolviert werden. Die Sprachenschule muss ein anerkannter Anbieter sein.

Job shadowing ist ausschließlich an Institutionen möglich, mit denen die accadis Hochschule einen Erasmus+-Partnerschaftsvertrag hat. Beim job shadowing begleitet man Kollegen der Gastinstitution bei ihrer Arbeit vorzugsweise in einem Bereich, der dem eigenen ähnelt.

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.

Mitarbeiter aus der accadis Hochschule haben also die Möglichkeit, sich für Erasmus+-Personalmobilität zu bewerben.

Informationen zur finanziellen Förderung durch Erasmus finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Weitere Einzelheiten und Unterlagen finden Dozenten der Hochschule im accadis Portal.

Was fördern Erasmus+ STA|STA2 und STT?

erasmusplus sta stt
  • (Teil-)Erstattung von Fahrtkosten 
  • (Teil-)Erstattung von Aufenthaltskosten 
  • Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern 
  • Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fortbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU KOM / NA DAAD als Stückkosten bezuschusst werden. Die Berechnung der Stückkosten für die Fahrt erfolgt mit Hilfe des Distance Calculator. Abfahrtsort ist immer der jeweilige Dienstort.

Zuschuss zu Reise-/Fahrtkosten

Entfernungen werden mit Hilfe des EU Distance Calculators berechnet. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück.

Entfernung gemäß Distanzrechner Zuschuss pro Teilnehmer Zuschuss bei "grünem" Reisen
10 - 99 km 28 EUR 56 EUR
100 - 499 km 211 EUR 285 EUR
500 - 1.999 km 309 EUR 417 EUR
2.000 - 2.999 km 395 EUR 535 EUR
3.000 - 3.999 km 580 EUR 785 EUR
4.000 - 7.999 km 1188 EUR 1188 EUR
8.000 km und mehr 1735 EUR 1785 EUR

Der Abreiseort muss nicht mit dem Sitz der entsendenden Einrichtung übereinstimmen. Für diesen Fall sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort aufzubewahren.

An-/Abreisen mit einem nachhaltigen Transportmittel (z. B. Fahrrad, Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft) werden mit dem erhöhten Zuschuss für grünes Reisen honoriert. Der Zuschuss für grünes Reisen wird mit der „Ehrenwörtliche Erklärung für grünes Reisen“ beantragt und gemeinsam mit der ersten Stipendienrate ausbezahlt. accadis kann stichprobenartig Originalbelege anfordern. Weitere Infos zum Grünes Reisen finden Sie hier.

Zusätzlich geförderte Reisetage

Teilnehmende erhalten bei Bedarf bis zu zwei Reisetage. Der Bedarf wird über die Ehrenwörtliche Erklärung für grünes Reisen abgefragt.
Teilnehmende, die mit einem nachhaltigen Transportmittel reisen, können bis zu sechs zusätzliche Reisetage erhalten.

Zuschuss zu Aufenthaltskosten

Zielland Betrag (Kosten je Einheit) in EUR pro Tag*
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Nicht assoziierte Partnerländer (Erasmus+ WELTWEIT) der Region 13 und 14: Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat, Färöer, Schweiz, Vereinigtes Königreich
180 Euro
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern 160 Euro
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 140 Euro
Nicht assoziierte Partnerländer (Erasmus+ WELTWEIT) aus den Regionen 1 bis 12 190 Euro

*Es werden maximal 10 Tage finanziell gefördert.

Sonderförderung für Personal mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Kind(ern)

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, weshalb Lehrenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert wird. Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education finden Sie hier.

Wie wird die Förderung beantragt?

Bitte wenden Sie sich an accadis International Mobility.
Weitere Informationen zum Bewerbungsablauf, aller erforderlichen Unterlagen und Fristen, finden accadis Dozenten im accadis Swiki.


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