
- (Teil-)Erstattung von Fahrtkosten
- (Teil-)Erstattung von Aufenthaltskosten
- Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus+-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fortbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU KOM / NA DAAD als Stückkosten bezuschusst werden. Die Berechnung der Stückkosten für die Fahrt erfolgt mit Hilfe des
Distance Calculator. Abfahrtsort ist immer der jeweilige Dienstort.
Zuschuss zu Reise-/Fahrtkosten
Bei einer Nutzung von PKW (ohne Fahrgemeinschaft) und/oder Flugzeug als Hauptverkehrsmittel berechnen sich die Fahrtkosten ausschließlich nach der Entfernung gemäß Distance Calculator ( = Betrag pro Teilnehmer):
10 - 99 km = 23,00 EUR
100 - 499 km = 180,00 EUR
500 - 1.999 km = 275,00 EUR
2.000 - 2.999 km = 360,00 EUR
3.000 - 3.999 km = 530,00 EUR
4.000 - 7.999 km = 820,00 EUR
8.000 km und mehr = 1.500,00 EUR
Beträgt die Reisedistanz bis zu 3.999 km und wird überwiegend mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wie ÖPNV, Bahn, Fernbus oder PKW-Fahrgemeinschaften zurückgelegt, berechnen sich die Fahrtkosten aus einer erhöhten Entfernungspauschale und zusätzlicher Tagessätze je nach Zeitaufwand, welche die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel gedauert hat. Maximal können bei einer Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel sechs Reisetage zusätzlich mit Tagessätzen gefördert werden.
100 - 499 km = 210,00 EUR
500 - 1.999 km = 320,00 EUR
2.000 - 2.999 km = 410,00 EUR
3.000 - 3.999 km = 610,00 EUR
Aufenthaltskosten
Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Maßgeblich ist ein Nachweis durch eine am Ende des Aufenthalts ausgestellte Bestätigung der Gastuniversität mit Beginn und Ende des Aufenthalts (Dienstgeschäfts) inklusive der geleisteten Stundenzahl. Die Mindestdauer beträgt 2 Arbeitstage.
Zuschuss zu Aufenthaltskosten
Dänemark, Finnland, Großbritannien (UK), Irland, Island, Israel, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden:
180,00 EUR (126,00 EUR ab dem 15. Tag) - je Tag pro Teilnehmer/-in (ohne Reisetag)
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern:
160,00 EUR (112,00 EUR ab dem 15. Tag) - je Tag pro Teilnehmer/-in (ohne Reisetag)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn:
140,00 EUR (98,00 EUR ab dem 15. Tag) - je Tag pro Teilnehmer/-in (ohne Reisetag)
Wie wird die Förderung beantragt?
Bitte wenden Sie sich an
accadis International Mobility.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.