Personalmobilität für Dozenten und Mitarbeiter

erasmus zu unterrichtszwecken

Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA und STA2)

Als Maßnahme zur Internationalisierung der europäischen Hochschulen bietet das Erasmus+-Programm Mobilität zu Lehrzwecken an. Lehrende deutscher Hochschulen dürfen damit als Gastdozenten an europäischen Partnerhochschulen lehren, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Weitere Informationen hier.

Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Lehrpersonal der accadis Hochschule hat also die Möglichkeit, Lehraufträge an einer der Erasmus+-Partnerhochschulen der accadis wahrzunehmen. Umgekehrt hat die accadis Hochschule die Option Unternehmensvertreter zu einer Lehrtätigkeit an den Campus in Bad Homburg einzuladen und solche Gastdozenturen aus Erasmus+-Mitteln fördern.

Solche Lehraufenthalte müssen in beiden Fällen mindestens zwei Tage und dürfen höchstens zwei Monate andauern. Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche

Informationen zur finanziellen Förderung durch Erasmus finden Sie weiter unten. Weitere Einzelheiten und Unterlagen finden Dozenten der Hochschule im accadis Portal.


Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Als Maßnahme zur Internationalisierung der europäischen Hochschulen bietet das Erasmus+-Programm Mobilität zu Weiterbildungszwecken an. Damit fördert Erasmus+ Besuche von accadis Hochschule-Mitarbeitern an Hochschulen europaweit.

Administratives Personal kann sich für die Förderung eines Auslandsaufenthaltes bewerben. Gefördert werden Staff training weeks, Sprachkurse und individuelles Job shadowing.

Eine Staff training week ist ein Seminar, das die Gastuniversität für Mitarbeiter europäischer Universitäten organisiert. Das Programm einer solchen Veranstaltung beinhaltet in der Regel diverse Workshops zu verschiedenen Themen aus dem Hochschularbeitsbereich, Kurzreferate und Präsentationen der Teilnehmer sowie Besuche in verschiedenen Abteilungen der Gastuniversität. Die Gasteinrichtung ist eine Erasmus+-Universität, muss aber nicht notwendigerweise Partner der accadis Hochschule sein.

Sprachkurse können in einer Fremdsprache, die für den Arbeitsalltag relevant ist, absolviert werden. Die Sprachenschule muss ein anerkannter Anbieter sein.

Job shadowing ist ausschließlich an Institutionen möglich, mit denen die accadis Hochschule einen Erasmus+-Partnerschaftsvertrag hat. Beim job shadowing begleitet man Kollegen der Gastinstitution bei ihrer Arbeit vorzugsweise in einem Bereich, der dem eigenen ähnelt.

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.

Mitarbeiter aus der accadis Hochschule haben also die Möglichkeit, sich für Erasmus+-Personalmobilität zu bewerben.

Informationen zur finanziellen Förderung durch Erasmus finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Weitere Einzelheiten und Unterlagen finden Dozenten der Hochschule im accadis Portal.

Was fördern Erasmus+ STA|STA2 und STT?

erasmusplus sta stt
  • (Teil-)Erstattung von Fahrtkosten 
  • (Teil-)Erstattung von Aufenthaltskosten 
  • Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern 
  • Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fortbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU KOM / NA DAAD als Stückkosten bezuschusst werden. Die Berechnung der Stückkosten für die Fahrt erfolgt mit Hilfe des Distance Calculator. Abfahrtsort ist immer der jeweilige Dienstort.

Zuschuss zu Reise-/Fahrtkosten

Bei einer Nutzung von PKW (ohne Fahrgemeinschaft) und/oder Flugzeug als Hauptverkehrsmittel berechnen sich die Fahrtkosten ausschließlich nach der Entfernung gemäß Distance Calculator ( = Betrag  pro Teilnehmer):

10 - 99 km = 23,00 EUR
100 - 499 km = 180,00 EUR
500 - 1.999 km = 275,00 EUR
2.000 - 2.999 km = 360,00 EUR
3.000 - 3.999 km = 530,00 EUR
4.000 - 7.999 km = 820,00 EUR
8.000 km und mehr = 1.500,00 EUR

Beträgt die Reisedistanz bis zu 3.999 km und wird überwiegend mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wie ÖPNV, Bahn, Fernbus oder PKW-Fahrgemeinschaften zurückgelegt, berechnen sich die Fahrtkosten aus einer erhöhten Entfernungspauschale und zusätzlicher Tagessätze je nach Zeitaufwand, welche die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel gedauert hat. Maximal können bei einer Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel sechs Reisetage zusätzlich mit Tagessätzen gefördert werden.

100 - 499 km = 210,00 EUR
500 - 1.999 km = 320,00 EUR
2.000 - 2.999 km = 410,00 EUR
3.000 - 3.999 km = 610,00 EUR

Aufenthaltskosten

Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Maßgeblich ist ein Nachweis durch eine am Ende des Aufenthalts ausgestellte Bestätigung der Gastuniversität mit Beginn und Ende des Aufenthalts (Dienstgeschäfts) inklusive der geleisteten Stundenzahl. Die Mindestdauer beträgt 2 Arbeitstage.

Zuschuss zu Aufenthaltskosten

Dänemark, Finnland, Großbritannien (UK), Irland, Island, Israel, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden:

180,00 EUR (126,00 EUR ab dem 15. Tag) - je Tag pro Teilnehmer/-in (ohne Reisetag)

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern:

160,00 EUR (112,00 EUR ab dem 15. Tag) - je Tag pro Teilnehmer/-in (ohne Reisetag)

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn:

140,00 EUR (98,00 EUR ab dem 15. Tag) - je Tag pro Teilnehmer/-in (ohne Reisetag)

Wie wird die Förderung beantragt?

Bitte wenden Sie sich an accadis International Mobility
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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