ERASMUS+

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Programm für allgemeine und berufliche Bildung

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:

  • Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen
  • Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
  • Leitaktion 3 – Unterstützung politischer Reformen

Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Informationen zum Erasmus+ finden Sie hier auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Bis zum Jahr 2020 sollen rund zwei Millionen Studierende von Erasmus+ profitieren, darunter über eine Viertelmillion aus Deutschland. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis ein-schließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Praktika im Ausland sind auch nach Studienabschluss möglich. Erasmus+ Studierenden, die ein ganzes Master-Studium in Europa absolvieren möchten, bietet das Programm die Möglichkeit eines zinsgünstigen Darlehens. Die bisherige Exzellenz-Förderung von Erasmus Mundus, die das ganze Master-Studium von hervorragenden Studierenden in ausgewählten europäischen Masterprogrammen mit gemeinsamem Abschluss unterstützt, wird unter Erasmus+ fortgesetzt.

Durch die Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal trägt Erasmus+ zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen bei. Außerdem können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich mit anderen europäischen Partnern an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen, um so gemeinsam innovative Projekte zu entwickeln. Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ Förderung in den neuen Wissensallianzen an. Hochschulen, die sich im Bereich des Kapazitätsaufbaus in Drittländern engagieren wollen, können dies in den internationalen Hochschulpartnerschaften des Programms tun.

Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 33 Programmländern (28 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Mazedonien (FYROM), Norwegen, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaß-nahmen gefördert:

+ Auslandsstudium für Studierende (SMS)
+ Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
+ Mobilität von Lehrenden (STA)
+ Mobilität von Personal (STT)

Erasmus Förderbedingungen

Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter, die an einer Hochschule immatrikuliert bzw. beschäftigt sind, die eine Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) hat, dürfen an dem Programm teilnehmen.

Sonderförderung

erasmus sonderfoerderungErasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.

Sonderförderung von Studierenden mit Kind
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben.

Berichtspflicht

Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein die accadis Hochschule; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD)

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Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst

Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50, 53115 Bonn

Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555 
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.daad.de/de

 

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